Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!!
#2
Moin !

Nun, die Leasinggesellschaft ist zu keiner Zeit vorzeitig verpflichtet das Auto zurückzunehmen. Soviel sollte klar sein.

Unter gewissen Umständen ist es aber denkbar, dass der Händler der vorzeitigen Auflösung des Leasingvertrages zustimmt.

Die Voraussetzungen dafür scheinen aber in deinem Fall nicht sonderlich hilfreich zu sein. Meist ist der Händler dazu nur bereit, wenn ein Neuvertrag zustande kommt. Zweite Variante wäre die Aufzahlung eines zu definierenden Betrages (Abstandszahlung).

Da der bestehende Vertrag aber sowieso dieses Jahr endet, würde ich eher zum Abwarten bis zum Vertragsende raten.

Auch die eventuelle Arbeitslosigkeit tangiert die Leasinggesellschaft eher gar nicht...

Letzte Möglichkeit wäre noch die vorzeitige Beendigung des Vertrags durch Zahlung des aktuellen Restwertes an die Leasing. Also hin zum Vertragshalter (ausliefernder Händler) und Restwert aktuell abfragen, dann um Verkauf selbst kümmern...
Das Ganze ist aber wenig Erfolg versprechend, da die Restwerte bei den Händlern meist utopisch hoch sind und beim Verkauf kaum zu erzielen sind.

der dealer
[Bild: 1r9x-2o.jpg]

(Phantomschwarz perleffekt, Recaro Leder schwarz, TT-Aussenspiegel, KW- Gewinde, Fünfloch- Umbau mit original Audi- Felgen im S- Design in 8,5x18", Edelstahl ab Turbo, Interieurleisten und Verdeckkastendeckel Echtcarbon, Einstiegs-, Fußraum- u. Griffschalenbeleuchtung, A6-Aerowischer, Grill ohne Emblem, Bremse vorn 323x30 u. hinten 269x20 und noch mindestens eins, achT andere Sachen...) Alles eingetragen !!


Neuer Ganzjahreswagen: S5 Sportback Hoffentlich sieht mich keiner
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RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von cabriodealer - 08.03.2008, 11:01
RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von rol@nd - 09.03.2008, 17:15
RE: Frage zu Leasingverträgen!!! Hilfe!!!! - von rol@nd - 10.03.2008, 21:39



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