05.05.2008, 12:56
Zitat:Eine gesetzliche Pflicht, einen herkömmlichen Ersatzreifen an Bord des Autos zu haben, gibt es nicht, erklären die TÜV SÜD-Fachleute. Wer einen Plattfuß allerdings mit Hilfe eines Reparatur-Sets flickt, muss danach umgehend in eine Werkstatt fahren
Hallo,
so ganz lupenrein ist das aber auch noch nicht vom TÜV formuliert!
Die fehlende Verpflichtung zum Mitführen eines Ersatzrades könnte aber auch eine Verpflichtung zu einem Pannenset bedeuten! Das geht hier aus den Ausführungen nicht so eindeutig hervor! Oder habe ich etwas Überlesen oder falsch interpretiert?

Gruß Kai
![[Bild: Audi.jpg]](http://www.weddingcars.de/Bilder/Signatur/Audi.jpg)