05.05.2008, 23:35
Hallo Gemeinde,
in der StVZO gibt's Verordnungen zu allem möglichen, aber keine Verpflichtung, ein Reserverad oder ein Pannenkit mitzuführen. Wer liegen bleibt, hat Pech gehabt, und wenn's an einer verkehrtstechnisch ungünstigen Stelle passiert, gibt's halt eine Verwarnung oder ein Bussgeld (je nach Gefährdungsgrad). §1 StVO hat sicher noch jeder im Gedächtnis.
Ich hatte kürzlich einen Platten an einem 3 Tage alten Reifen, und war froh, das Notrad im Kofferraum zu haben. Für Wahrscheinlichkeitsfanatiker: der erste Plattfuss in 30 Jahren Automobilismus, d.h. unterhalb des Promillebereiches.
@ Cabrio-Wetter:
auch bei gleichem Felgendurchmesser und Flankenverhältniszahl haben Reifen bei unterschiedlicher Breite einen unterschiedlichen Abrollumfang. Guckst Du hier: Reifenrechner
Getriebe mögen das nicht.
in der StVZO gibt's Verordnungen zu allem möglichen, aber keine Verpflichtung, ein Reserverad oder ein Pannenkit mitzuführen. Wer liegen bleibt, hat Pech gehabt, und wenn's an einer verkehrtstechnisch ungünstigen Stelle passiert, gibt's halt eine Verwarnung oder ein Bussgeld (je nach Gefährdungsgrad). §1 StVO hat sicher noch jeder im Gedächtnis.
Ich hatte kürzlich einen Platten an einem 3 Tage alten Reifen, und war froh, das Notrad im Kofferraum zu haben. Für Wahrscheinlichkeitsfanatiker: der erste Plattfuss in 30 Jahren Automobilismus, d.h. unterhalb des Promillebereiches.
@ Cabrio-Wetter:
auch bei gleichem Felgendurchmesser und Flankenverhältniszahl haben Reifen bei unterschiedlicher Breite einen unterschiedlichen Abrollumfang. Guckst Du hier: Reifenrechner
Getriebe mögen das nicht.
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter