Ja, immer noch richtig!
Diese Nachrüstung funktioniert aber NUR, wenn es Xenon (wie oben schon einmal geschrieben) in dem verbauten Modell (und vor allem in diesem geprüften Scheinwerfer) gab!
Beispiel ist hier das Audi-Modell C4 (Audi S4 und S6). Dort wurde auch Xenon verbaut ohne automatische Leuchtweitenregulierung. Und natürlich ist das heute noch legal. Aber nur eine Nachrüstung DIESES Xenon-Scheinwerfers ist dann legal. Selbst der gleiche Scheinwerfer mit irgendwelchen selbst verbauten, fragwürdigen Xenon-Leuchten ist NICHT mehr legal!
Und so langsam sollten wir das Thema wirklich "ad acta" legen ...
Diese Nachrüstung funktioniert aber NUR, wenn es Xenon (wie oben schon einmal geschrieben) in dem verbauten Modell (und vor allem in diesem geprüften Scheinwerfer) gab!
Beispiel ist hier das Audi-Modell C4 (Audi S4 und S6). Dort wurde auch Xenon verbaut ohne automatische Leuchtweitenregulierung. Und natürlich ist das heute noch legal. Aber nur eine Nachrüstung DIESES Xenon-Scheinwerfers ist dann legal. Selbst der gleiche Scheinwerfer mit irgendwelchen selbst verbauten, fragwürdigen Xenon-Leuchten ist NICHT mehr legal!
Und so langsam sollten wir das Thema wirklich "ad acta" legen ...
Gruß Kai

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