11.11.2008, 10:23
Hallo Papa's & Mama's
Bei unseren A3 wurde seinerzeit eine Eintragung verlangt. Stand auch so in der Werksattbescheinigung. Hat wie bei Flo jedes mal ~100€ gekostet (ab und anklemmen).
Ich zitiere nun aus dieser Quelle:
@Ralph, was war denn das jetzt für ein gedankenloser Kommentar zur Anschnallpflicht
Und wenn ich meinen Airbag einfach rausreisse ist die Betirebserlaubnis erloschen weil die Typgenehmigung nicht mehr gilt. Ist dasselbe wie bei Scheinwerfern o.Ä.
Grüsse vom Pinguin
Bei unseren A3 wurde seinerzeit eine Eintragung verlangt. Stand auch so in der Werksattbescheinigung. Hat wie bei Flo jedes mal ~100€ gekostet (ab und anklemmen).
Ich zitiere nun aus dieser Quelle:

ADAC Website schrieb:Kindersitz vorwärtsgerichtet
Die Installation eines Kindersitzes in Fahrtrichtung auf dem Beifahrersitz wird nur von einigen Fahrzeugherstellern gestattet. Voraussetzung: Der Beifahrersitz wird in die hinterste Position geschoben (größtmöglicher Abstand zum Airbag. Eine eindeutige Aussage hierzu liefert wieder die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs!
Aufpassen! Bei aktivem Beifahrer-Airbag nicht erlaubt z.B. in Modellen von BMW, Chrysler, Citroen, Daewoo, Hyundai, Jaguar, Nissan, Opel, Porsche, Rover, Saab, Seat, Subaru, Suzuki, Volvo!
ADAC-Beurteilung: Nur in Ausnahmefällen, sofern überhaupt gestattet, das Kind auf den den Beifahrerplatz setzen! Nutzen Sie, wenn immer möglich, die Rücksitzbank!
Kindersitz rückwärtsgerichtet (''Reboard'')
Eine Babyschale, in welcher das Kind nach hinten blickt, kann vom Beifahrer-Airbag wegen der nahen Position zum Armaturenbrett äußerst ungünstig angeschossen werden! In Verbindung mit einem aktiven Airbag absolut unzulässig! Wenn jedoch in Ausnahmefällen der Blickkontakt, z. B. zu einem Neugeborenen in der Babyschale, während der Fahrt unumgänglich ist, darf ein rückwärtsgerichtetes Kinderrückhaltesystem nur auf dem Beifahrersitz montiert werden, wenn ein vorhandener Beifahrerairbag deaktiviert ist.
Und wie wird der Airbag deaktiviert? Hierzu bieten die Fz.-Hersteller leider keine einheitlichen Massnahmen an. Grundsätzlich keinerlei Möglichkeiten gibt es übrigens bei älteren Modellen z.B. von Ford und Opel (auch hier wieder: Blick in die Bedienungsanleitung des Fahrzeugs).
Deaktivierung durch Werkstatt
Im wesentlichen nur möglich bei früheren Modellen von VW, Audi und BMW (neue Modelle verfügen über einen Schlüsselschalter).
Eine Deaktivierung kann nur in den jeweiligen Vertragswerkstätten durchgeführt und muss in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden, zusätzlich Warnaufkleber an geeigneter Stelle im Fahrzeug. Nur sinnvoll, wenn der Beifahrerplatz ausschließlich für längere Zeit für einen Reboard-Sitz benötigt wird.
ADAC-Beurteilung: Aufwändig und kostspielig. Keine optimale Schutzwirkung mehr für Erwachsene auf dem Beifahrerplatz.
@Ralph, was war denn das jetzt für ein gedankenloser Kommentar zur Anschnallpflicht

Und wenn ich meinen Airbag einfach rausreisse ist die Betirebserlaubnis erloschen weil die Typgenehmigung nicht mehr gilt. Ist dasselbe wie bei Scheinwerfern o.Ä.
Grüsse vom Pinguin

Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.