Verständnisproblem beim Kfz-Verkauf
#5
Moin sagen!

Eigentlich - und unter Nichtbeachtung der Menschlichkeit - ist es ganz einfach: Es handelt sich bei eurer Abmachung um einen gültigen Kaufvertrag.

Dieser ist in Deutschland dankenswerterweise bis in alle Einzelheiten seit Ewigkeiten geregelt:

Kaufverträge im deutschen Recht obliegen zweier gleichlautender Willenserklärungen: Angebot und Annahme. Du hast mit deinem Inserat ein (zunächst unverbindliches) Angebot gemacht (man spricht speziell bei Werbeprospekten von einem "Invitatio ad offerendum") und dann später mit dem Knaben am Telefon die genauen Kausaltitäten abgekaspert...bereits damit ist ein gültiger Kaufvertrag gem. § 433 BGB zustande gekommen. Dass ihr das Ganze dann noch per Fax verschriftlicht habt, ist hier nicht von Belang...allerdings besser, da der Gesprächspartner so als Annehmer zu identifizieren ist.

Allerdings könnte der Vertrag untergegangen sein - eine Möglichkeit hierfür ist der Rücktritt vom Vertrag durch den Schuldner. Dies könnte unter bestimmten Voraussetzungen geschehen, jedoch sehe ich keine dieser Voraussetzungen aus den §§ 440, 323 oder 326 BGB (hier wird's echt kompliziert) in deinem Fall erfüllt. Insofern sehe ich keinen Untergangsgrund.

Du könntest also - nach einer entsprechenden Fristsetzung, während der du auf Abnahe des Fahrzeugs bestehst - vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz für vergebliche Aufwendungen verlangen.

So sieht's grundsätzlich aus...wie sich das aber in der Praxis auswirkt, speziell in deiner Praxis....da solltest du dich von einer Verbraucherberatung beraten lassen.

Schönen Gruß aus Hang Over!
DCool n KryptCool n
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!
[Bild: IMG_8757a.JPG]
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RE: Verständnisproblem beim Kfz-Verkauf - von Don Krypton - 10.01.2009, 11:40



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