10.01.2009, 15:05
Hi,
um das nochmal besser zu verstehen:
Dir liegt ein (gefaxter) Kaufvertrag vor, den der Käufer (Interessent) bereits unterschrieben hat?
Der "Käufer" ist in Deutschland wohnhaft & wollte das Auto nur weiter in den Osten verkaufen?
Dann ist Don nicht viel hinzuzufügen.
Allerdings hoffe ich, Du hast einen "neuen" Kaufvertrag genutzt, wo Deine 2 jährige Sachmangelhaftung (Gewährleistung) für das Auto als Privatverkäufer ausgeschlossen ist. Ansonsten sei froh, dass Du da raus bist
.
Macht der Käufer den Eindruck, dass er auch über das Geld verfügt, was als Kaufpreis ausgemacht ist? Ein Rechtstreicht kostet Zeit & Geld und Ärger...fragt sich, ob der Kaufpreis so gut war, dass es Dir das wert ist.
um das nochmal besser zu verstehen:
Dir liegt ein (gefaxter) Kaufvertrag vor, den der Käufer (Interessent) bereits unterschrieben hat?
Der "Käufer" ist in Deutschland wohnhaft & wollte das Auto nur weiter in den Osten verkaufen?
Dann ist Don nicht viel hinzuzufügen.
Allerdings hoffe ich, Du hast einen "neuen" Kaufvertrag genutzt, wo Deine 2 jährige Sachmangelhaftung (Gewährleistung) für das Auto als Privatverkäufer ausgeschlossen ist. Ansonsten sei froh, dass Du da raus bist

Macht der Käufer den Eindruck, dass er auch über das Geld verfügt, was als Kaufpreis ausgemacht ist? Ein Rechtstreicht kostet Zeit & Geld und Ärger...fragt sich, ob der Kaufpreis so gut war, dass es Dir das wert ist.