29.04.2009, 22:07
(29.04.2009, 08:09)Dirk schrieb: Lt. meiner Kenntnis kannst du, ich glaube innerhalb von 14 tagen.. das Auto ohne Angabe von Gründen wieder zurückgeben und dein Geld zurück verlangen. Das gilt auch bei Privatverkäufen, einen vernünftigen Vetrag vorrausgesetzt...
Also dann, viel Glück !!
Gruß Dirk
@ Dirk: das mit den 14 Tagen Rückgaberecht ist wohl Bestandteil von Verträgen, die dem Fernabsatzgesetz unterliegen.
Das trifft bei Saskia wahrscheinlich eher nicht zu. Anders sähe es bei arglistiger Täuschung aus, z.B. wenn der Verkäufer wusste, dass die Bremse defekt ist, und den Wagen als mängelfrei verkauft hat.
Gruss aus Nordwest!
Peter
Peter