12.07.2009, 17:46
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 12.07.2009, 18:00 von Audi-Driver.)
Hallo,
Auszug von der Rückseite einer HU-Bescheinung der GTÜ:
Bitte bewahren Sie den Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) bis zur nächsten HU sorgfältig auf, da er zuständigen Personen wie z.B. der
Polizei oder der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen und bei der nächsten Hauptuntersuchung bzw. Nachprüfung
zur Kontrolle der Mängelbeseitigung vorzulegen ist. Abweichend hiervon muss der HU-Bericht bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen im Prüfbuch
abgeheftet werden.
Ich war bisher der Meinung, dass nur für die AU-Bescheinigung eine Mitführpflicht gilt.
Gruß
Ralf
Hallo,
329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur ( B - 1 ) 15,00
nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen
oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Das ist ein Auszug aus dem Bussgeldkatalog.
Auszug von der Rückseite einer HU-Bescheinung der GTÜ:
Bitte bewahren Sie den Hauptuntersuchungsbericht (HU-Bericht) bis zur nächsten HU sorgfältig auf, da er zuständigen Personen wie z.B. der
Polizei oder der Zulassungsbehörde auf Verlangen zur Überprüfung auszuhändigen und bei der nächsten Hauptuntersuchung bzw. Nachprüfung
zur Kontrolle der Mängelbeseitigung vorzulegen ist. Abweichend hiervon muss der HU-Bericht bei prüfbuchpflichtigen Fahrzeugen im Prüfbuch
abgeheftet werden.
Ich war bisher der Meinung, dass nur für die AU-Bescheinigung eine Mitführpflicht gilt.
Gruß
Ralf
Hallo,
329036 Sie bewahrten den Untersuchungsbericht für das Fahrzeug nicht bis zur ( B - 1 ) 15,00
nächsten Hauptuntersuchung auf oder händigten ihn zuständigen Personen
oder der Zulassungsbehörde nicht aus.
§ 29 Abs. 10, § 69a StVZO; § 24 StVG; -- BKat
Das ist ein Auszug aus dem Bussgeldkatalog.