(12.07.2009, 15:58)Uwes schrieb: Eine geklaute oder gefälschte TÜV Plakette nützt ja wenig, da das Datum der nächsten HU ja auch im Schein (neu Zulassungbescheinigung 2) eingetragen ist.
Stimmt auch nicht zwangsweise...
@Prof
Don oder Olli sind die letzten die hier jemanden in eine Schublade stecken würden (jedenfalls nicht Dich), soviel kann ich dir versprechen! Ist warscheinlich nur verkehrt rübergekommen.
@ Don
Echt??? Du hast jetzt aber ein Stück meines Weltbildes zerstört!
@Ralf
GTÜ Rückseiten haben wenig gesetzlichen Charakter...
Interessant ist doch aber noch die Anfangsfrage zu ergründen.
Wer sind beauftragte Personen???