22.07.2009, 15:47
Hallo,
in meinen Augen gilt das Fahrzeug ausserhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens als abgemeldet und kann daher auch mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen bewegt werden!
in meinen Augen gilt das Fahrzeug ausserhalb der Gültigkeit des Saisonkennzeichens als abgemeldet und kann daher auch mit roten Kennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen bewegt werden!
Gruß Kai
![[Bild: Audi.jpg]](http://www.weddingcars.de/Bilder/Signatur/Audi.jpg)