13.08.2009, 23:06
Fakt ist auch wenn Du an den richtigen Beamten gerätst kann er Dich zum TÜV oder SVA schicken und das Kennzeichen anzweifeln.
Es kann also passieren das man das Kennzeichen, selbst wenn man es mal offiziell bekommen hat wieder abgeben muß.
Hängt vom MA auf dem SVA ab. Dann wird argumentiert das das Kzeichen unrechtmäßig herausgegeben wurde.
Verhält sich ähnlich mit den Gefälligkeitseintragungen.
Ich kenne Fälle aus CE da haben sich Nachbarn beim SVA beschwert und den Fzg. wurden die Kleinkraftkennzeichen entzogen.
D.h. am besten Mund halten und genießen...
Es kann also passieren das man das Kennzeichen, selbst wenn man es mal offiziell bekommen hat wieder abgeben muß.
Hängt vom MA auf dem SVA ab. Dann wird argumentiert das das Kzeichen unrechtmäßig herausgegeben wurde.
Verhält sich ähnlich mit den Gefälligkeitseintragungen.
Ich kenne Fälle aus CE da haben sich Nachbarn beim SVA beschwert und den Fzg. wurden die Kleinkraftkennzeichen entzogen.
D.h. am besten Mund halten und genießen...
Grüsse Nobs
-------Bleibt gesund! --------
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Baujahr 1991 - 30Jahre Typ89 Cabrio - H-Zulassung in the making
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