21.01.2010, 18:46
so ich habe einen weg gefunden die felgen eingetragen zu bekommen!
aufgrund dessen das ich nur das festigkeitsgutachten habe tragen sie die felgen nicht ein!
wenn ich nun ein Teilegutachten nehme (vorhanden für mini und honda in 4/100/56,1) habe ich ein passendes teilegutachten der felge,
dann fehlt nur noch der nachweis das die felge vom hersteller aus in 4/108/57,1 ausgeliefert wurde.
Das habe ich aufgrund der freigabe vom hersteller für mein PKW.
Damit habe ich den zusammenhang zwischen Festigkeitsgutachten und teilegutachten da das teilegutachten auf dem festigkeitsgutachten basiert und kann die felge eintragen , weil sie in jedem lochkreis bestellbar ist! und das bestätigt der hersteller!
somit steht einer abnahme nach §19.3 nichts im wege =) und das für ca 50€
wenn ich das nun dem Vorschlag des Felgen herstellers gegenüber stelle
der mit mir ein teilegutachten für mein fahrzeug erstellen wollte (180€)
und die eintragung dann nach 19.3 (50€) machen wollte
was dann 230€ + anfahrtskosten ca 150km einfache fahrt machen würde....
ist das doch ein erstaunlicher preisunterschied
Umfangsabweichung gewünscht maximal 2% .... vorgeschrieben 3%
das heisst das ich nur 225/35 R18
oder 215/40 R18 fahren kann...
da 215/35 R18 3,1% abweichung zu 205/60 R15 machen würde...
ich werde mir nun wohl die
Sommerreifen 215/40 R18 XL 89W YOKOHAMA PARADA PA01
zulegen....
also mal abwarten was draus wird
zudem werde ich extra für den Tüv sehr lange Federwegsbegrenzer verbauen damit ich auch aufjedenfall die Felgen mit der 60/40 tieferlegung eingetragen bekomme
aufgrund dessen das ich nur das festigkeitsgutachten habe tragen sie die felgen nicht ein!
wenn ich nun ein Teilegutachten nehme (vorhanden für mini und honda in 4/100/56,1) habe ich ein passendes teilegutachten der felge,
dann fehlt nur noch der nachweis das die felge vom hersteller aus in 4/108/57,1 ausgeliefert wurde.
Das habe ich aufgrund der freigabe vom hersteller für mein PKW.
Damit habe ich den zusammenhang zwischen Festigkeitsgutachten und teilegutachten da das teilegutachten auf dem festigkeitsgutachten basiert und kann die felge eintragen , weil sie in jedem lochkreis bestellbar ist! und das bestätigt der hersteller!
somit steht einer abnahme nach §19.3 nichts im wege =) und das für ca 50€
wenn ich das nun dem Vorschlag des Felgen herstellers gegenüber stelle
der mit mir ein teilegutachten für mein fahrzeug erstellen wollte (180€)
und die eintragung dann nach 19.3 (50€) machen wollte
was dann 230€ + anfahrtskosten ca 150km einfache fahrt machen würde....
ist das doch ein erstaunlicher preisunterschied
Umfangsabweichung gewünscht maximal 2% .... vorgeschrieben 3%
das heisst das ich nur 225/35 R18
oder 215/40 R18 fahren kann...
da 215/35 R18 3,1% abweichung zu 205/60 R15 machen würde...
ich werde mir nun wohl die
Sommerreifen 215/40 R18 XL 89W YOKOHAMA PARADA PA01
zulegen....
also mal abwarten was draus wird
zudem werde ich extra für den Tüv sehr lange Federwegsbegrenzer verbauen damit ich auch aufjedenfall die Felgen mit der 60/40 tieferlegung eingetragen bekomme
ab nun MfG aus Brunsbüttel!
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum
Thorben
Fahrzeug:
96er Audi S4 B5 1,8T GT28RS 280PS in Rein Weiss aus der Mischbank mit Carbon Haube und Dach
Audio:
Zenec 7" Radio, ESX VX 6.2c, Audio System F2 130 III Twister + Notlösung TOXIC 10" Subwoofer im Kofferraum