29.03.2010, 18:44
Hallo Lorenz,
ab irgendwann hat man aus Vereinfachungsgründen die Werte für die AHK miteingetragen (in meinem alten Fahrzeugschein stand da auch der Satz bei "Bemerkungen": Ziff 15: +30 u. Ziff.16: H.+10 b. ANH-Betrieb; und bei Ziff 27 (AHK Prüfzeichen) stand nichts, dafür bei den Bemerkungen: Ziff.27: F3606 od E1300-0165, Anbauabnahme nicht erforderlich, falls werkseitig montiert).
Der Satz: "WW.AHK LT.EGTG/ABE" heißt: "??.Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung/Allgemeine Betriebserlaubnis"; somit muss die Nachrüstung einer AHK nicht mehr eingetragen werden, wenn ABE oder die EGTG vorliegt (die zwei ?? kann ich nicht "übersetzen").
ab irgendwann hat man aus Vereinfachungsgründen die Werte für die AHK miteingetragen (in meinem alten Fahrzeugschein stand da auch der Satz bei "Bemerkungen": Ziff 15: +30 u. Ziff.16: H.+10 b. ANH-Betrieb; und bei Ziff 27 (AHK Prüfzeichen) stand nichts, dafür bei den Bemerkungen: Ziff.27: F3606 od E1300-0165, Anbauabnahme nicht erforderlich, falls werkseitig montiert).
Der Satz: "WW.AHK LT.EGTG/ABE" heißt: "??.Anhängerkupplung laut EG-Typgenehmigung/Allgemeine Betriebserlaubnis"; somit muss die Nachrüstung einer AHK nicht mehr eingetragen werden, wenn ABE oder die EGTG vorliegt (die zwei ?? kann ich nicht "übersetzen").
Servus
Winni
Getreu dem Motto: "Leben und leben lassen!"
Winni

