15.11.2010, 20:52
Hallo!
Meine Meinung ist (Beruf Versicherungskaufman, aber Privatbereich):
Eine Versicherung würde nicht bezahlen! Ich glaube gegen so einen Fall, gibt
es gar k e i ne Gewerbeversicherung...
Eine Gewerbehaftpflicht greift hier nicht, da ja die Firma ja nichts falsch gemacht hat..
Geschäftsinhaltversicherung: ich weiß nicht...
Einem meinen Vorreder gebe ich Recht: Teilkasko hätte n i c h t gezahlt, da
nichts gestohlen wurde. Hier würde nur eine Vollkasko bezahlen (Vandalismus..).
Das ist definitiv...
Ich hoffe, ich habe Dich nun nicht entgültig verwirrt.. Aber von meinen Gefühl her,
ist der Betreiber nicht haftbar zu machen..
Grüße, Thomas.
Meine Meinung ist (Beruf Versicherungskaufman, aber Privatbereich):
Eine Versicherung würde nicht bezahlen! Ich glaube gegen so einen Fall, gibt
es gar k e i ne Gewerbeversicherung...
Eine Gewerbehaftpflicht greift hier nicht, da ja die Firma ja nichts falsch gemacht hat..
Geschäftsinhaltversicherung: ich weiß nicht...
Einem meinen Vorreder gebe ich Recht: Teilkasko hätte n i c h t gezahlt, da
nichts gestohlen wurde. Hier würde nur eine Vollkasko bezahlen (Vandalismus..).
Das ist definitiv...
Ich hoffe, ich habe Dich nun nicht entgültig verwirrt.. Aber von meinen Gefühl her,
ist der Betreiber nicht haftbar zu machen..
Grüße, Thomas.
Audi-Zentrum Erzgebirge
2,3 E, EZ 08/91, Wurzelholz, beiges Leder, weiße Blinker, DE, 5 Kanal-Verstärker, JVC USB/SD Radio, ,
Edelstahlauspuff "G-Power"ab Kat, Felgen RIM 7,0Jx17 H2 "Racing White", Tieferlegung
Alltag: Audi A 4 2.0 TDI (8K) 143 PS mit S-Line Paket ( 19 Zoll Felgen), leider ohne Ablagepaket
("Steck doch den Atlas hinter den Sitzen!" "Ha,Ha..
")
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