17.11.2010, 00:21
nunja also ich denke das ist ziemlich vom Gericht abhängig... Ehrlich gesagt kann und darf es doch nicht wahr sein dass der Kunde die Werkstatt darauf hinzuweisen hat wo Sie den Wagen abstellen müssen, zudem kann dies eine Werkstatt niemals allen Kunden gleichzeitig recht machen?! Was ist dann wenn wie in meinem Fall die Halle rappel voll war?
Sollte es dennoch so sein, verstehe ich nicht wieso eine Versicherung der Werkstatt es anscheinend übernehmen würde (so sagte er zumindest) allerdings war hier das Problem die selbstbeteiligung, was dann auf gleich 0 rauskommt...
danke euch für alle Hinweise.
Sollte es dennoch so sein, verstehe ich nicht wieso eine Versicherung der Werkstatt es anscheinend übernehmen würde (so sagte er zumindest) allerdings war hier das Problem die selbstbeteiligung, was dann auf gleich 0 rauskommt...
danke euch für alle Hinweise.

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