19.11.2010, 01:37
(19.11.2010, 00:32)denis76 schrieb: Hallo
meine Reparaturkosten laut Gutachten wären 4700 Euro gewesen.
Die 130% Regel gilt nicht bei Teilkasko
Oh, gut zu wissen! Trotzdem lagst du mit den Reparaturkosten laut Gutachten unter deinem Wiederbeschaffungswert und musstest auf Totalschadenbasis abrechnen - seltsam.
Grüße,
Martin
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