11.02.2011, 15:17
Servus,
mir geht es doch darum, das bei mir schon eine Traglastbescheinigung gereicht hat,
um die Felgen eingetragen zu bekommen.
Ein Teilegutachten von einem anderen Fahrzeug oder auch nur das Festigkeitsgutachten
für die Felgen reicht alle male mehr als nur die Traglastbescheinigung und sollte
zu keinen Problemen bei der Abnahme führen (nur mit mehr Aufwand und Kosten
verbunden als mit einem Fahrzeugspezifischen Teilegutachten für`s eigene Auto).
Wenn er weder Traglastbescheinigung, Festikeitsgutachten noch ein Teilegutachten
für die Felgen hat, sehe ich auch schwarz für die Eintragung.
Gruß Torsten
(11.02.2011, 08:30)H-PM15 schrieb: Moin Torsten
Er hat aber Recht, Vergleichsgutachten zählen nix mehr. Es sei denn, der Hersteller seiner Felgen hat eins für ein anderes Fahrzeug und daran klemmts ja.
Du hattest auch die Traglastbescheinigung vom Hersteller oder vielmehr vom Auftraggeber, denn Audi stellt ja keine eigenen Felgen her
Gruss
Ingo
mir geht es doch darum, das bei mir schon eine Traglastbescheinigung gereicht hat,
um die Felgen eingetragen zu bekommen.
Ein Teilegutachten von einem anderen Fahrzeug oder auch nur das Festigkeitsgutachten
für die Felgen reicht alle male mehr als nur die Traglastbescheinigung und sollte
zu keinen Problemen bei der Abnahme führen (nur mit mehr Aufwand und Kosten
verbunden als mit einem Fahrzeugspezifischen Teilegutachten für`s eigene Auto).
Wenn er weder Traglastbescheinigung, Festikeitsgutachten noch ein Teilegutachten
für die Felgen hat, sehe ich auch schwarz für die Eintragung.
Gruß Torsten
Audi TT 8N 3.2 Alltagsauto, Audi A4 Cabrio Sommerauto 04-10, Audi Cabrio Schönwetterauto 03-10 und VW T5 Multivan Alltagsauto