06.09.2011, 11:36
Du darfst bei einem Totalschaden bis zu 130% des Zeitwerts/Widerbeschaffungswertes reparieren.
Geht aber nur in der Werkstatt und nicht per Kostenvoranschlag (KV) wie Mutzenbacher das vermutlich gemeint hat.
Wenn du per Kostenvoranschlag abrechnest reichst Du diesen bei der Versicherung ein und bekommst den Betrag ohne MwSt erstattet (wenn er nicht über den Zeitwert rausgeht).
Ein komplettes gebrauchtes (manuelles) Verdeck findet sich für 500€ im privaten Teilemarkt.
Heckleuchtenband 8G0 945 225 C neu 244€ incl.
Heckklappe lackieren ... ??? ....
Gruss, Tux
Geht aber nur in der Werkstatt und nicht per Kostenvoranschlag (KV) wie Mutzenbacher das vermutlich gemeint hat.
Wenn du per Kostenvoranschlag abrechnest reichst Du diesen bei der Versicherung ein und bekommst den Betrag ohne MwSt erstattet (wenn er nicht über den Zeitwert rausgeht).
Ein komplettes gebrauchtes (manuelles) Verdeck findet sich für 500€ im privaten Teilemarkt.
Heckleuchtenband 8G0 945 225 C neu 244€ incl.
Heckklappe lackieren ... ??? ....
Gruss, Tux
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.