28.11.2011, 20:12
Hier mal ein Auszug der dir helfen soillte 
Kündigung bei Beitragserhöhung
Dieses Recht der Sonderkündigung haben Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft den Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht. Nicht selten geben die Versicherer ihre Beitragsmitteilungen sehr spät heraus, so dass man als Versicherungsnehmer erst im Dezember informiert wird, wie hoch der Beitrag im kommenden Jahr ausfällt. Liegt eine Beitragserhöhung vom alten Jahr im Vergleich zum neuen Jahr vor, dann darf das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung in Anspruch genommen werden. Das gilt auch bei einer verdeckten Beitragserhöhung!
Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat ab Zugang der Beitragsrechnung.
Einstufung in die Typ- / Regionalklasse verschlechtert sich
Wenn sich für Ihr Kfz die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert und zeitgleich der Beitrag steigt, dann haben Sie genauso ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Die Eingruppierung in die Typ- und Regionalklasse ist der Beitragsrechnung zu entnehmen. Die Einstufung für das Vorjahr finden Sie ebenso dort. Führt die neue Einstufung / Umstufung zu einem niedrigeren Beitrag, dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn Sie bei einer vergleichsweise sehr teuren Autoversicherung sind und diese billiger wird (also nicht mehr ganz so teuer ist), dann bliebe für Sie alles beim Alten und Sie müssten bei dieser Kfz-Versicherung für ein weiteres Vertragsjahr bleiben. Ausschlaggebend ist also bei einer Änderung der Typ- oder Regionalklasse, ob sich auch der Beitrag erhöht oder nicht.

Kündigung bei Beitragserhöhung
Dieses Recht der Sonderkündigung haben Sie, wenn die Versicherungsgesellschaft den Beitrag für die Kfz-Versicherung erhöht. Nicht selten geben die Versicherer ihre Beitragsmitteilungen sehr spät heraus, so dass man als Versicherungsnehmer erst im Dezember informiert wird, wie hoch der Beitrag im kommenden Jahr ausfällt. Liegt eine Beitragserhöhung vom alten Jahr im Vergleich zum neuen Jahr vor, dann darf das Sonderkündigungsrecht für die Kfz-Versicherung in Anspruch genommen werden. Das gilt auch bei einer verdeckten Beitragserhöhung!
Die Kündigungsfrist liegt bei einem Monat ab Zugang der Beitragsrechnung.
Einstufung in die Typ- / Regionalklasse verschlechtert sich
Wenn sich für Ihr Kfz die Einstufung der Typklasse oder Regionalklasse ändert und zeitgleich der Beitrag steigt, dann haben Sie genauso ein Sonderkündigungsrecht. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat ab Zugang der Mitteilung.
Die Eingruppierung in die Typ- und Regionalklasse ist der Beitragsrechnung zu entnehmen. Die Einstufung für das Vorjahr finden Sie ebenso dort. Führt die neue Einstufung / Umstufung zu einem niedrigeren Beitrag, dann haben Sie kein Sonderkündigungsrecht. Selbst wenn Sie bei einer vergleichsweise sehr teuren Autoversicherung sind und diese billiger wird (also nicht mehr ganz so teuer ist), dann bliebe für Sie alles beim Alten und Sie müssten bei dieser Kfz-Versicherung für ein weiteres Vertragsjahr bleiben. Ausschlaggebend ist also bei einer Änderung der Typ- oder Regionalklasse, ob sich auch der Beitrag erhöht oder nicht.