21.02.2012, 11:29
Hallo Gemeinde,
hier sind ja einige Ausführungen gemacht worden und die mögen auch zum Teil auch richtig sein, nur:
Polizei ist Ländersache und somit gibt es 16 verschiedene Unfallrichtlinien in Deutschland.
Richtig ist, dass die Polizei immer zuständig ist.
In Schleswig-Holstein werden Verkehrsunfälle durch die Polizei bei
1. Personenschäden
2. Verkehrsstraftaten
3. bedeutenden Verkehrsordnungswidrigen
aufgenommen und bearbeitet.
Bei allen anderen Verkehrsunfällen besteht sogar ein Aufnahmeverbot für die Polizei.
In der Praxis würde ich immer die Polizei um Hilfe bitten,
da die meisten Privatpersonen in solchen Ausnahmesituationen sehr aufgeregt sind und somit wichtige Daten vergessen können.
Außerdem klärt die Polizei vor Ort zwar nicht die versicherungsrechtliche Schuldfrage, aber "vergibt" vor Ort eventuell einen sog. Strafzettel für ein Fehlverhalten. Daraus lässt sich dann ja in der Regel ableiten, wer sich schuldhaft verhalten hat.
So kann dann der Unfallverursacher seine Einlassung zum Unfall vor der Versicherung nicht mehr so einfach zu seinen Gunsten verändern oder einen Altschaden unterjubeln.
Außerdem kann ich sagen, dass viele Personen die verkehrsrechtliche Schuldfrage gar nicht richtig einschätzen können. Bei der Beteiligung an einem Unfall denkt man vielleicht, "oh sch.... ich habe den Unfall verursacht". Aber stimmt das auch?
Deshalb kann ich nur empfehlen, so gut wie immer die Polizei zu informieren. Bei "normalen" Unfällen riskiert man dann ein Bußgeld. Aber ich glaube die 40 €, manchmal ein bisschen mehr, kann man verschmerzen, wenn man sowieso schon tausende Euro Schaden am Auto eingefahren hat.
In diesem Sinne immer unfallfreie Fahrt,
Stefan
hier sind ja einige Ausführungen gemacht worden und die mögen auch zum Teil auch richtig sein, nur:
Polizei ist Ländersache und somit gibt es 16 verschiedene Unfallrichtlinien in Deutschland.
Richtig ist, dass die Polizei immer zuständig ist.
In Schleswig-Holstein werden Verkehrsunfälle durch die Polizei bei
1. Personenschäden
2. Verkehrsstraftaten
3. bedeutenden Verkehrsordnungswidrigen
aufgenommen und bearbeitet.
Bei allen anderen Verkehrsunfällen besteht sogar ein Aufnahmeverbot für die Polizei.
In der Praxis würde ich immer die Polizei um Hilfe bitten,
da die meisten Privatpersonen in solchen Ausnahmesituationen sehr aufgeregt sind und somit wichtige Daten vergessen können.
Außerdem klärt die Polizei vor Ort zwar nicht die versicherungsrechtliche Schuldfrage, aber "vergibt" vor Ort eventuell einen sog. Strafzettel für ein Fehlverhalten. Daraus lässt sich dann ja in der Regel ableiten, wer sich schuldhaft verhalten hat.
So kann dann der Unfallverursacher seine Einlassung zum Unfall vor der Versicherung nicht mehr so einfach zu seinen Gunsten verändern oder einen Altschaden unterjubeln.
Außerdem kann ich sagen, dass viele Personen die verkehrsrechtliche Schuldfrage gar nicht richtig einschätzen können. Bei der Beteiligung an einem Unfall denkt man vielleicht, "oh sch.... ich habe den Unfall verursacht". Aber stimmt das auch?
Deshalb kann ich nur empfehlen, so gut wie immer die Polizei zu informieren. Bei "normalen" Unfällen riskiert man dann ein Bußgeld. Aber ich glaube die 40 €, manchmal ein bisschen mehr, kann man verschmerzen, wenn man sowieso schon tausende Euro Schaden am Auto eingefahren hat.
In diesem Sinne immer unfallfreie Fahrt,
Stefan