22.02.2012, 11:52
Also ich kann euch aus eigener Erfahrung sagen wie die österreichische Rechtslage dazu ist, da ich selbst mit der Vollziehung dieser exekutivdienstlichen Aufgaben betraut bin (kurz - ich bin selbst Polizist).
Bei einem Verkehrsunfall bei dem lediglich Sachschaden entstanden ist, ist man verpflichtet die Polizei ohne unnötigen Aufschub zu verständigen und eine Selbstanzeige zu erstatten. Davon kann abgesehen werden sofern sich die Parteien ausgleichen können.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist auf jeden Fall sofort die nächste Polizeidienststelle (respektive über Notruf) zu verständigen.
Alkotest ist bei einem VU mit Sachschaden grundsätzlich nicht vorgesehen, wird aber meistens mit dem Vortestgerät gemacht. (dies ist jedoch dann kein Alkotest im eigentlichen Sinn, sondern nur ein nicht rechtsgültiger Vortest)
Probleme kann man in Österreich bei einer sogenannten Fahrerflucht in erster Linie mit der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder BPD) bekommen. Dann in zweiter Linie wahrscheinlich mit der Versicherung..... Für weitere Infos habe ich immer ein offenes Ohr!
glg KJ
Bei einem Verkehrsunfall bei dem lediglich Sachschaden entstanden ist, ist man verpflichtet die Polizei ohne unnötigen Aufschub zu verständigen und eine Selbstanzeige zu erstatten. Davon kann abgesehen werden sofern sich die Parteien ausgleichen können.
Bei einem Verkehrsunfall mit Personenschaden ist auf jeden Fall sofort die nächste Polizeidienststelle (respektive über Notruf) zu verständigen.
Alkotest ist bei einem VU mit Sachschaden grundsätzlich nicht vorgesehen, wird aber meistens mit dem Vortestgerät gemacht. (dies ist jedoch dann kein Alkotest im eigentlichen Sinn, sondern nur ein nicht rechtsgültiger Vortest)
Probleme kann man in Österreich bei einer sogenannten Fahrerflucht in erster Linie mit der Bezirksverwaltungsbehörde (BH oder BPD) bekommen. Dann in zweiter Linie wahrscheinlich mit der Versicherung..... Für weitere Infos habe ich immer ein offenes Ohr!
glg KJ
Save the King.... the others are optional!