01.04.2012, 09:46
Hi Mann,alles Ausreden,nur wenn Gefahr in Vollzug war (Herzinfart,Schlaganfall ect.ect., kannst mit milder Strafe rechnen!! , GRUND: gemacht ist gemacht......Nur das Strafmaß kann der Richter bestimmen,Denn: die Tat, ist ja zweifelos gemacht worden oder?? So, und jetzt zum Spiel mit den Behörden.....
1.Rechtanwalt einschalten,denn nur er,bekommt einsicht in die Akten....
er sollte wenn er gut ist, folgendes,(und MEHR) vor und währed der Verhandlung machen:
1.Eichunterlagen anforder,vorder-rückseite,Rückseite steht das Ablaufdatum drauf!
2.Visirtest wann und Wer! und Wie! gemacht worden,Dokomentiert??
3.ist der Meßbeamte am Gerät ausgebildet (Nachweiß verlangen)
4.Sind die Geschwindigkeitsschilder richtig aufgestellt Geschwindigkeitstrichter 100 dann abwärts bis 50..(abstand,sichtweite)
5.War ein zweites Fahrzeug im Meßbreich???auch auf der Gegenseite??? dann könnte es bei zu geringen Seitenabstand zu Fehlmessugen kommen...
USW USW USW.....
Also,hier ist nee Menge Potenzial gegeben,kommst du an einen sch.Anwalt bist verloren....
Ich hab in 2 Jahren 4 Geschwindigkeitsübertretung GEMACHT...(Außendienstler und Motoradfahrer) 4 mal in den Punkten gefahren,und ist hatte schon 3 Punkte... davon wurden 3 verfahren ohne Punkte bestaft...NACHTEIL: wenn du eine Strafe bekommst, egal wie hoch... zahlst DU DIE VERFAHRENSKOSTEN!!
Gruß vom Raser,der schon mal aus Vorsicht an einem Punkteabbauseminar auf freiwilliger Basis teilgenommen hatte....
1.Rechtanwalt einschalten,denn nur er,bekommt einsicht in die Akten....
er sollte wenn er gut ist, folgendes,(und MEHR) vor und währed der Verhandlung machen:
1.Eichunterlagen anforder,vorder-rückseite,Rückseite steht das Ablaufdatum drauf!
2.Visirtest wann und Wer! und Wie! gemacht worden,Dokomentiert??
3.ist der Meßbeamte am Gerät ausgebildet (Nachweiß verlangen)
4.Sind die Geschwindigkeitsschilder richtig aufgestellt Geschwindigkeitstrichter 100 dann abwärts bis 50..(abstand,sichtweite)
5.War ein zweites Fahrzeug im Meßbreich???auch auf der Gegenseite??? dann könnte es bei zu geringen Seitenabstand zu Fehlmessugen kommen...
USW USW USW.....
Also,hier ist nee Menge Potenzial gegeben,kommst du an einen sch.Anwalt bist verloren....
Ich hab in 2 Jahren 4 Geschwindigkeitsübertretung GEMACHT...(Außendienstler und Motoradfahrer) 4 mal in den Punkten gefahren,und ist hatte schon 3 Punkte... davon wurden 3 verfahren ohne Punkte bestaft...NACHTEIL: wenn du eine Strafe bekommst, egal wie hoch... zahlst DU DIE VERFAHRENSKOSTEN!!
Gruß vom Raser,der schon mal aus Vorsicht an einem Punkteabbauseminar auf freiwilliger Basis teilgenommen hatte....
Audi Cabrio zum Cruisen,Yamaha zum Rasen,Unimog zum Spielen und Frauen zum Lieben........