08.02.2005, 22:54
Zitat:Originally posted by Breaker@8 February 2005, 18:57:471) gelbes Dauerlicht ist an der Front verboten (Grundsatz: ein Fzg hat nach vorne hin weiß zu leuchten)
Wie schaut es mit gelben Standlichtern aus? Die sind ja IMHO auch nicht erlaubt.
Und wie hoch sieht die Strafe bei einem solchem "Vergehen" aus?
Evtl. gibt es Außnahmen für US Import/ Baujahr vor 19??/ etc.
Müsste ich erstmal genauer nachschauen....
Es gibt viele, die in ihren orangenen orig. Blinker eine zweite Birne einbauen (Standlichtbirne) und diese als "Standlicht" leuchten lassen.
Fakt ist: Ein Standlicht hat immer weiß zu sein!
2) es gibt verschiende Regelsätze:
- 10 EUR Verwarngeld
- 20 EUR Verwarngeld
- 50 EUR + 3 Punkte Bußgeld
Wenn vor Ort eine Gefährdung begründet werden kann, ist es ein Erlöschen der BE (50 EUR 3 Punkte). Wenn man es nicht so drastisch sieht, ist halt ein Verwarngeld vorgesehen. Ist dann teilweise Ermessensspielraum des Beamten B)
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)
Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200
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