13.12.2012, 19:53
Hallo,
also bei meiner Versicherung, wo ich arbeite , braucht man k e i n e Zweitwagenregelung (SF4)
oder einen zweiten Rabatt.
Wir stufen den zweiten (oder auch dritten, vierten) Wagen in die gleiche SF wie den Erstwagen!
Da lohnt es sich schon, wenn ich statt Zweitwagenregelung SF 4 z.B. meinen ersten Rabatt mit SF
30 bekomme.
Ich dachte, das ist brancheneinheitlich. Anscheinend aber nicht....
Ich musste bisher noch keinen einzigen Antrag bearbeiten trotz dieser Regelung bei uns.
Viele schreckt der Nichtsteuervorteil ab.
Schönen 3. Advent, Thomas.
also bei meiner Versicherung, wo ich arbeite , braucht man k e i n e Zweitwagenregelung (SF4)
oder einen zweiten Rabatt.
Wir stufen den zweiten (oder auch dritten, vierten) Wagen in die gleiche SF wie den Erstwagen!
Da lohnt es sich schon, wenn ich statt Zweitwagenregelung SF 4 z.B. meinen ersten Rabatt mit SF
30 bekomme.
Ich dachte, das ist brancheneinheitlich. Anscheinend aber nicht....
Ich musste bisher noch keinen einzigen Antrag bearbeiten trotz dieser Regelung bei uns.
Viele schreckt der Nichtsteuervorteil ab.
Schönen 3. Advent, Thomas.
Audi-Zentrum Erzgebirge
2,3 E, EZ 08/91, Wurzelholz, beiges Leder, weiße Blinker, DE, 5 Kanal-Verstärker, JVC USB/SD Radio, ,
Edelstahlauspuff "G-Power"ab Kat, Felgen RIM 7,0Jx17 H2 "Racing White", Tieferlegung
Alltag: Audi A 4 2.0 TDI (8K) 143 PS mit S-Line Paket ( 19 Zoll Felgen), leider ohne Ablagepaket
("Steck doch den Atlas hinter den Sitzen!" "Ha,Ha.. ")