05.01.2013, 09:00
(05.01.2013, 02:41)svenusABC schrieb: ...
Ein Problem könnte dann aber doch entstehen: Bei der Äußerung
des Wunsches nach der Bremsplattenprüfung könnte der
Prüfer einen genaueren Blick auf Bodenfreiheit Deiner Karre werfen..
Ja und?
Wenn das so eingetragen ist, kann der machen was er will.....
Und bzgl. 40er Querschnitt: Bei mir wollte der Prüfer damals nen Protokoll, wie sich der Tacho mit den 215/40/16er verhält. Dort gab es dann bei 200 km/h am Tacho eine reale Geschwindigkeit von 175 km/h. Hat dass dann aber ohne Tachoangleichung eingetragen....

FAQ


![[Bild: 7h4kmmhx.jpg]](https://s12.directupload.net/images/200928/7h4kmmhx.jpg)