14.05.2013, 21:37
Hallo Freunde des Offen-Fahrens,
ich habe eine Frage zu einem Nicht-Cabrio - ich hoffe, es nimmt mir keiner übel.
Wir haben etwas Ärger mit einem Audi A3 Baujahr 2003 (bzw. eigentlich meine bessere Hälfte, denn es ist ihr Wagen.) Und zwar haben wir vor 1 Jahr und 3 Monaten den Zahnriemen bei der 90.000km-Inspektion in einer freien Werkstatt wechseln lassen. Seitdem ist meine Frau zwar nur 11.000 km gefahren, aber trotzdem ist gestern der Zahnriemen während der Fahrt gerissen und sie damit natürlich liegen geblieben.
Wir wissen noch nicht, ob ein großartiger Schaden entstanden ist, aber ich seh schon 4-stellige Summen von unserem Konto runtergehen. So ganz einsehen will ich das natürlich nicht - schließlich haben wir um genau das zu vermeiden das Ding ja präventiv wechseln lassen.
Hat jemand Erfahrung damit, wie es in einem solchen Fall mit Gewährleistung aussieht? Meines Wissens gibt es auf Reparaturen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Wobei ich vermute, daß man selbst der Werkstatt beweisen muß, daß die Arbeiten nicht sachgemäß ausgeführt wurden. Und mir stellt sich natürlich die Frage, ob diese Gewährleistung sich dann quasi nur auf den Zahnriemen bezieht - die 10 Euro könnte man sich dann auch gleich in die Haare schmieren.
Mit der Werkstatt haben wir noch nicht gesprochen (der Wagen steht bei einer anderen) und ich will natürlich hier auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja jemand schon mal was ähnliches erlebt??
Ritschie
(Der froh ist einen alten Blecheimer mit Stoffmütze zu besitzen, der einfach ganz brav und ohne murren durch die Gegend fährt...)
ich habe eine Frage zu einem Nicht-Cabrio - ich hoffe, es nimmt mir keiner übel.
Wir haben etwas Ärger mit einem Audi A3 Baujahr 2003 (bzw. eigentlich meine bessere Hälfte, denn es ist ihr Wagen.) Und zwar haben wir vor 1 Jahr und 3 Monaten den Zahnriemen bei der 90.000km-Inspektion in einer freien Werkstatt wechseln lassen. Seitdem ist meine Frau zwar nur 11.000 km gefahren, aber trotzdem ist gestern der Zahnriemen während der Fahrt gerissen und sie damit natürlich liegen geblieben.
Wir wissen noch nicht, ob ein großartiger Schaden entstanden ist, aber ich seh schon 4-stellige Summen von unserem Konto runtergehen. So ganz einsehen will ich das natürlich nicht - schließlich haben wir um genau das zu vermeiden das Ding ja präventiv wechseln lassen.
Hat jemand Erfahrung damit, wie es in einem solchen Fall mit Gewährleistung aussieht? Meines Wissens gibt es auf Reparaturen 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung. Wobei ich vermute, daß man selbst der Werkstatt beweisen muß, daß die Arbeiten nicht sachgemäß ausgeführt wurden. Und mir stellt sich natürlich die Frage, ob diese Gewährleistung sich dann quasi nur auf den Zahnriemen bezieht - die 10 Euro könnte man sich dann auch gleich in die Haare schmieren.
Mit der Werkstatt haben wir noch nicht gesprochen (der Wagen steht bei einer anderen) und ich will natürlich hier auch keine Rechtsberatung, aber vielleicht hat ja jemand schon mal was ähnliches erlebt??
Ritschie
(Der froh ist einen alten Blecheimer mit Stoffmütze zu besitzen, der einfach ganz brav und ohne murren durch die Gegend fährt...)
Wer anderen eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurst-Bratgerät!