22.01.2014, 19:40
(24.09.2013, 09:11)Kuddel40 schrieb: Moin,
wenn dann der Preis für den Kostenvoranschlag bei der Reparaturrechnungslegung berücksichtigt wird, ist alles noch im Rahmen.
Viele Händler gehen dazu über.
Es wurden wohl zu viele Schäden nach KVA mit den gegnerischen Versicherungen abgerechnet.
Die Reparaturen wurden nie, oder nur behelfsmässig gemacht.
Die Arbeit des Voranschlages blieb also beim Autohaus "kleben".
Gruß
Kuddel