09.09.2014, 20:53
Hi,
der Werstatt steht doch das Recht der Nachbesserung zu!
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du das aus Zeitgründen abgelehnt und wolltest Preisnachlass. Darauf muss Smartrepairer natürlich nicht eingehen, und muss sich auch nicht erpressen lassen.
Ich denke ein Richter würde zu seinen Gunsten entscheiden bezüglich Erpressung. (Bin kein Jurist, ist nur meine Meinung)
Will der Werkstatt jetzt nicht beihalten, da die Qualität der Arbeit ja wohl nicht so das gelbe vom Ei war, aber die Chance der Nachbesserung muss du warscheinlich geben.
Ist zwar jetzt zu spät, aber hättest du nicht einfach mit nem Lackstifft nachbesssern können, denn gewisse Gebrauchsspuren an einem Leasingfahrzeug sind doch nicht abzugsfähig?
der Werstatt steht doch das Recht der Nachbesserung zu!
Wenn ich das richtig verstanden habe, hast Du das aus Zeitgründen abgelehnt und wolltest Preisnachlass. Darauf muss Smartrepairer natürlich nicht eingehen, und muss sich auch nicht erpressen lassen.
Ich denke ein Richter würde zu seinen Gunsten entscheiden bezüglich Erpressung. (Bin kein Jurist, ist nur meine Meinung)
Will der Werkstatt jetzt nicht beihalten, da die Qualität der Arbeit ja wohl nicht so das gelbe vom Ei war, aber die Chance der Nachbesserung muss du warscheinlich geben.
Ist zwar jetzt zu spät, aber hättest du nicht einfach mit nem Lackstifft nachbesssern können, denn gewisse Gebrauchsspuren an einem Leasingfahrzeug sind doch nicht abzugsfähig?
Cabrio ,A4,A3,Viano