28.01.2015, 10:50
Hallo B4F
Die Grundgebühr wirst Du weiter bezahlen müssen bis Feb.2016, es besteht ja ein Vertrag.
Nur Strom nimmst Du keinen ab, dafür kann nichts anfallen an kosten. Es gibt auch Verträge mit garantierter Mindestabnahmemenge !
Mir stellt sich grundsätzlich die Frage ob 36 Mon. Laufzeit nicht Sittenwidrig sind ?
Gruss
Tux
Die Grundgebühr wirst Du weiter bezahlen müssen bis Feb.2016, es besteht ja ein Vertrag.
Nur Strom nimmst Du keinen ab, dafür kann nichts anfallen an kosten. Es gibt auch Verträge mit garantierter Mindestabnahmemenge !
Mir stellt sich grundsätzlich die Frage ob 36 Mon. Laufzeit nicht Sittenwidrig sind ?
Gruss
Tux
Verstehen kann man das Leben nur rückwärts, leben muss man es vorwärts.