10.02.2015, 11:42
Hallo,
bei einer Polizeikontrolle im April sollte es dann so gehandhabt werden, als wäre der Tüv einen Monat überzogen. Ob es da ne Verwarnung oder ein Verwarngeld gibt, kann ich dir nicht sagen.
In dieser Situation war noch nicht.
Gruß Markus
bei einer Polizeikontrolle im April sollte es dann so gehandhabt werden, als wäre der Tüv einen Monat überzogen. Ob es da ne Verwarnung oder ein Verwarngeld gibt, kann ich dir nicht sagen.
In dieser Situation war noch nicht.
Gruß Markus