12.02.2015, 15:02
Hallo zusammen,
Zitat aus der Broschüre des TÜV Süd:
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die
Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin
fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen.
Info vom Bußgeldrechner:
TÜV, HU & AU
Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate überzogen
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:
Punkte
0
Bußgeld
15 €
kein Fahrverbot
Schöne Grüße
Robert
Zitat aus der Broschüre des TÜV Süd:
Wer künftig den Untersuchungstermin versäumt, bekommt die
Plakette nicht mehr rückdatiert. Es gilt: Die HU ist grundsätzlich
immer 24 Monate nach dem jeweils erfolgten Untersuchungstermin
fällig. Eine Überziehung wird mit Bußgeld geahndet und
zwar dann, wenn die Laufzeit der Plakette um mehr als zwei
Monate überzogen wurde. Wer mit abgelaufener HU-Plakette in
einen Unfall verwickelt wird, muss damit rechnen, dass er von
der Versicherung entsprechend belangt wird.
P.S.: Ist die Plakette um mehr als 2 Monate abgelaufen, müssen
wir Ihnen eine detailliertere Prüfung mit einem Aufschlag von
20 Prozent berechnen.
Info vom Bußgeldrechner:
TÜV, HU & AU
Hauptuntersuchung um 2 bis 4 Monate überzogen
Konsequenzen, mit denen Sie zu rechnen haben:
Punkte
0
Bußgeld
15 €
kein Fahrverbot
Schöne Grüße
Robert