12.02.2015, 17:47
So ich bring nun auch noch ne Variante in die Thematik.
TÜV fällig in 10/2014 => in den folgenden 2 Monaten kann er ohne Überziehungsgebühr nachholen. Geht aber nicht da Saison nur bis 10/2014
Ist es da nicht rechtens, wenn die Überziehungsmonate erst wieder ab Tag der regulären Anmeldung laufen? Also z.B. ab 04/15.
Laut deinem Auszug vom TÜV Süd sind hier meiner Meinung nach nicht alle Fälle betrachtet.
Ich weiß ist weng Wortglauberei...
Wiegald
TÜV fällig in 10/2014 => in den folgenden 2 Monaten kann er ohne Überziehungsgebühr nachholen. Geht aber nicht da Saison nur bis 10/2014
Ist es da nicht rechtens, wenn die Überziehungsmonate erst wieder ab Tag der regulären Anmeldung laufen? Also z.B. ab 04/15.
Laut deinem Auszug vom TÜV Süd sind hier meiner Meinung nach nicht alle Fälle betrachtet.
Ich weiß ist weng Wortglauberei...
Wiegald
Genitiv ins Wasser, denn es ist Dativ...
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Westsachsen-Chapter
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ABK auf 8x18 & 225/40, Weitec-Ultra GT 40/40, Grill- & Windschotteigenbau,
TFL via Fernlicht incl. Comming Home, Walde-Parts, Reinhold-Modul, MAL und "fast Vollausstattung"
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