13.03.2015, 08:44
Hallo,
aber wenn das Fahrzeug nicht zu gelassen ist, und für die Fahrt zum Tüv Versicherungsschutz besteht, dann muss es auch nicht zu gelassen sein. Weil das eine resultiert aus dem Anderen!
Gruß Markus
aber wenn das Fahrzeug nicht zu gelassen ist, und für die Fahrt zum Tüv Versicherungsschutz besteht, dann muss es auch nicht zu gelassen sein. Weil das eine resultiert aus dem Anderen!
Gruß Markus

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