Konsequenzen bei abgelaufenem Tüv
#54
Moin !

Achso, ich schulde ja auch noch eine Auskunft:

Zur Erinnerung die Fakten:
S2 HU fällig 09/04, Saisonkennzeichen 03-10.
Plan war: Zur HU im März

Ich hatte zunächst telefonisch mit meinem GTÜ-Mann gesprochen (kein Freund, kein Bekannter, keine Sonderbehandlung). Der war zu dem Zeitpunkt aber krank. Dennoch bestätigte er am Telefon seine Sichtweise, dass der März 2015 im o.g. Fall erst der "zweite" Überziehungsmonat ist und somit keine erhöhten Prüfgebühren anfallen werden.

Da ich aber ungeduldig war und seine Genesung nicht abwarten wollte, bin ich zu einem KÜS-Prüfer. Der war sehr überzeugt, dass März der "sechste" Überziehungsmonat war und nahm mir die erhöhte Prüfgebühr ab.

Fazit: Die scheinen selber nicht Bescheid zu wissen, es hängt wohl davon ab, an wen man gerät.

Gruß
brendan
Für mich: Audi Cabriolet 2.8, 1998, mingblau, blau, bordeauxrot
Für mich und sie: A5 3.0 TDI quattro Cabrio, 2010, phantomschwarz, schwarz, bordeauxrot
Für den Sohn: A4 1.8 T quattro Cabrio, 2004, delfingrau, schwarz, grau
Zitieren }
Bedankt durch:


Nachrichten in diesem Thema
RE: Konsequenzen bei abgelaufenem Tüv - von brendan - 11.04.2015, 18:13



Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 2 Gast/Gäste