(16.04.2015, 14:45)Oskar0025 schrieb: Hallo Barni12,
das Kältemittel R134A ist noch nicht verboten, es darf nur nicht mehr in neue Anlagen verbaut werden.
Andreas
Moin
Und auch das ist nicht korrekt - Sorry ich vermute du meinst R22
(zur Info ich bin seit 30 Jahren in der Kältebranche im Produktsupport)
Hier mal ein Link und Auszug aus der F-Gase Verordnung zu R134a
http://www.kaelte-klima-gmbh.de/aktuelles/25.htm
Beispiele für R134a Kältemittel
Kältemittel GWP Nachfüllen ist Bei max. Anlagenfüllmenge
R134A 1'430 Unbegrenzt erlaubt da GWP < 2'500
Sämtliche Systeme mit einem Kältemittel GWP > 2500 sind ab dem 1.1.2020 verboten.
Neu-Anlagen können dann nicht mehr mit den Kältemitteln R404A oder R422A /oder D errichtet werden. Es stehen jedoch R134a (GWP 1430) und diverse andere Stoffe zur Verfügung, auch der Einsatz von natürlichen Kältemitteln (CO2, NH3 Kohlenwasserstoffe) ist möglich.
Mit überkritischen CO2 Anlagen werden in den nächsten Jahren sämtliche Anwendungen der Gewerbe Kältetechnik realisierbar sein (GWP1).
Mit anderen Worten - es wurden und werden noch Neuanlagen mit R134a verkauft und das wohl noch ziemlich lange..

Kann gern mal aktuelle Produktkataloge an die Verschwörungstheoretiker mailen

Die neue F-Gase Verordnung ist wievauch vorige Werke wirklich etwas diffiziler - es geht im Grunde um CO2 equvalente aber da ist R134a drunter und das ganze geht erst 2020 richtig los..
Die Automobilindustie wird in andrenRichtungen gepusht - das ist korrekt - aber das Zeug (hochbrennbar) wollt Ihr nicht wirklich..
Bei Bestandsanlagen mit Füllmengen unter 3kg ist das sowieso jetzt und auch in Zukunft kein Thema.
Hoffe ich konnte hiermit wieder etwas Licht ...
Grüsse
Grüsse von ClusteriX
Durch Leidenschaft lebt der Mensch, durch Vernunft existiert er bloß
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