Hallo zusammen
leider werden hier wieder die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander gebracht.
Das hier ist die Schiene "Gewährleistung": Auch wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuern ließ und (hoffentlich) eine Rechnung vorweisen kann = Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.
Wie meine Vorredner schon kundtaten: Bitte den einbauenden Betrieb anrufen und das Problem schildern. Dann hoffen, das er einwilligt und den Schaden wieder glattbügelt...
Liebe Grüße
der Charly
leider werden hier wieder die Begriffe "Garantie" und "Gewährleistung" durcheinander gebracht.
Das hier ist die Schiene "Gewährleistung": Auch wenn der Vorbesitzer die Scheibe erneuern ließ und (hoffentlich) eine Rechnung vorweisen kann = Gewährleistung oder Sachmangelhaftung.
Wie meine Vorredner schon kundtaten: Bitte den einbauenden Betrieb anrufen und das Problem schildern. Dann hoffen, das er einwilligt und den Schaden wieder glattbügelt...
Liebe Grüße
der Charly
„ Wir bauen Autos die keiner braucht, aber jeder haben will“ Zitat von Ferry Porsche