(28.05.2015, 12:04)CabrioMarkus schrieb: Alleine einen 1,8T in einen ehemaligen 1,8er einzutragen, mit gleicher Abgasnorm, ist sehr schwierig. Dazu können sich hier aber noch Betroffene melden.
(auch der Versuch den 1,8er ADR mit Hilfe der Turboteile Leistungszusteigern und diese dann einzutragen geht schief)
Was war der Grund ?
Nur das Abgasgutachten ?
Theoretisch kann ich "alles" zusammen, soweit es technisch vertretbar ist und eine entsprechendes Abgasgutachten erstellt werden kann.
An letztem scheitern viele Umbauen, denn dieses werden viele nicht erstellen lassen wollen oder können.
Wenn der TÜV darauf besteht, dass Umbauten auf Stand der Technik sein müssen, würde das EURO5 für den Umbau bedeuten.
Das funktioniert halt nicht mehr beim Umbau, da du die komplette OBD-II mit Umsetzten musst
Zitat:Also laut Audi hat der 2.0 ABK Euro 2 standard, der v8 Euro 3. Geht es denn so?
Ja, das wäre leichter, da ein E3 Motor in einer E2 Karosserie normalerweise die E2 porblemlos erreicht.
Wenn der TÜV ein Abgasgutachten will, dass diese Kombination tatsächlich der EURO2 entspricht, heisst das aber auch wieder "Gutachten"..
btw.:
Funktioniert nicht die Anmeldung über England noch ?
Also Neuzulassung in GB und anschliessend Import nach GER ?
Da gab es doch mal die Regel, dass ein in der EU zugelassenes Fahrzeug in jedem EU Land wiederzugelassen werden kann ?
performance based on engineering...