05.08.2015, 11:47
(05.08.2015, 11:06)Cabriofreak schrieb: Zudem kann man niemanden zwingen, nur weil er in einer Umweltzone lebt und das evtl schon viele Jahre, sich ein neues Auto zu kaufen. Aus Berichten weiß ich das einige noch nicht Oldie-fahrer Klage eingereicht hatten gegen diese Strafe. Jedesmal musste dieser nichts zahlen und das Verfahren wurde eingestellt.
Hi,
es gibt eine Regelung zu solchen Härtefällen (zitiert von http://www.umwelt-plakette.de/haeufige_fragen.php#39):
"Ich brauche mein altes Fahrzeug - unter welchen Voraussetzungen kann ich eine Ausnahmegenehmigung bekommen?
Jede Ausnahmegenehmigung für Fahrzeuge mit hohen Emissionen reduziert die Wirkung der Umweltzone. Ausnahmegenehmigungen sollen daher nur nach genauer Prüfung des Vorliegens eines Härtefalls erteilt werden und in der Regel längstens 18 Monate gelten. Da es sich bei den von der Stufe 1 der Umweltzone betroffenen Fahrzeugen um recht alte Fahrzeuge (in der Regel älter als 10 Jahre) handelt, ist bei mangelnder Nachrüstbarkeit auf Dauer ein Ersatz durch ein geeignetes Fahrzeug zweckmäßig. Dies kann auch ein gebrauchtes Fahrzeug sein, wenn es die Abgaskriterien erfüllt. Ist dies nicht zu leisten, kann ein Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung gestellt werden. Für die Erteilung der Genehmigung müssen folgende Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein: Das Fahrzeug wurde erstmals vor dem 1. März 2007, also bevor die Kennzeichnungsverordnung in Kraft trat, auf den Antragsteller zugelassen. Das Fahrzeug kann nicht mit handelsüblichen Einbausätzen so nachgerüstet werden, dass die erforderliche Schadstoffgruppe erreicht wird, d.h. Nachrüstung geht vor Ausnahme. Ein Ersatz des Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug führt zu einer Existenzgefährdung. Eine Nutzung des Fahrzeuges in der Umweltzone ist unbedingt notwendig. Dies ist z.B. der Fall, wenn öffentliche Verkehrsmittel aufgrund einer Schwerbehinderung oder ungünstiger Arbeitszeiten nicht genutzt werden können oder wenn das Fahrzeug aus betrieblichen Gründen unverzichtbar ist. "
Es ist also nicht ganz so, wie Du das hinstellst. Fahr ruhig ohne Plakette in die Umweltzone und reiche dann Widerspruch gegen das Knöllchen ein, IMHO sind Deien Erfolgsaussichten recht bescheiden. Nicht jede urban legend ist wahr.
BTW: damit das nicht in den falchen Hals kommt: ich mache mir die generelle Logik der Umweltzonen bzw. die Logik zur Ausnahmegenehmigung von oben nicht zu eigen; das mit deM "Ersatz durch eine neues Fahrzeug ist zweckmässig" finde ich z.B. für reichlich übergriffig, aber so ist nun mal der Stand der Dinge.
MfG
Stephan
Das Leben ist zu kurz, um Reihenvierzylinder zu fahren.