26.10.2017, 15:39
(26.10.2017, 11:12)DKW1000S delux schrieb: ...
Warum? Denke das wäre das Papier nicht wert, auf dem es gedruckt ist. Das geld könntest du doch in neue Felgen stecken. ...
Hallo DKW,
ich denke, da hast Du etwas missverstanden. Wenn man beide Beiträge von Cabdrive im Zusammenhang sieht, weiß man, was er mit dem letzten Beitrag sagen will:
Zu unterscheiden sind die Fälle Verkauf und Versicherungsfall.
Im Fall eines Verkaufs ist die letzte Aussage wohl zutreffend. Wenn Niemand bereit ist, den dokumentierten "Wert" zu bezahlen, ist das Papier auch wertlos.
Anders sieht es - wie von weichheimer geschildert - im Versicherungsfall aus. Macht man sich erst zu diesem Zeitpunkt Gedanken zum Wiederbeschaffungswert, zahlt man u.U. zwei mal einen Gutachter, wovon die Versicherung nur einmal die Kosten übernimmt.
Ich denke, so wird es auch im Fall von weichheimer gewesen sein. Er mag mich korrigieren, falls ich falsch liege mit meiner Annahme.
Und ich denke, wenn man so ein Papier erst einmal hat, passiert auch (meist) nichts. Ist wie mit Versicherungen - hat man sie, passiert nichts
Das wäre für mich der Idealfall, dafür wäre ich gerne bereit 200 EUR auszugeben.
Interessant finde ich auch den Hinweis auf die Begrifflichkeiten "Wiederbeschaffungswert" und "Wiederherstellungswert".
Darüber sollte man auch einmal nachdenken. Versicherungen zahlen i.d.R. nur den Wiederbeschaffungswert - wobei da m.M.n. auch ein Aufschlag alt für neu (vermutlich nur gerichtlich) durchzusetzen wäre - im Gegensatz zum gerne von den Versicherungen gemachten Abzug neu für alt.
Dies erfährt man immer häufiger bei Kaskoschäden.
Da der Wiederbeschaffungswert durch die AVB geregelt Standard ist, ist auch keine besondere Versicherung zwingend notwendig, solange das Fahrzeug in den Listen der Versicherung geführt ist. Dementsprechend würde ich auch keine "Youngtimer-Versicherung" abschließen, da die mich teurer käme.
In dem Fall ist ein Wertgutachten über den Wiederbeschaffungswert aber immer ratsam (s.o.).
Anders ist der Fall, wenn der Wiederherstellungswert deutlich über dem WBW liegt. Da ist es u.U. wohl doch ratsam, das umfangreichere Gutachten erstellen zu lassen und mit der Versicherung in der Kaskoversicherung eine Sondervereinbarung zu treffen.
Alles ein Frage der Kosten.
Inwieweit der WHW allerdings im Falle eines Haftpflichtschadens von der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren wäre, ist mir nicht bekannt. Da werde ich mich demnächst mal "schlau" machen
Vielen Dank für die Anregungen!
Gruß
Peter
P.S.:
Wenn es möglich ist, würde ich Cabdrive69 doch einmal bitten, sein Gutachten für den 80er Typ 89 - gerne anonymisiert - hier einzustellen, damit man(n) einmal ein Gefühl dafür bekommt, was da alles dokumentiert wurde
Was stört es die deutsche Eiche, wenn sich eine Wildsau an ihr reibt?
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