(07.03.2019, 13:10)charly74 schrieb: hier empfehle ich mal folgende Seite um den Begriff des "Originalteiles" zu klären:
Hallo Charly
Die Seite klärt einiges auf vielen Dank. Insbesondere diese Aussage scheint mir relevant zu sein:
"Demnach gilt eine Komponente als „Originalteil“ oder als „Originalausrüstung“, wenn sie den Spezifikationen und Produktionsnormen entspricht, die der Fahrzeughersteller (OEM) für die Fertigung von Teilen für den Bau des entsprechenden Fahrzeugs vorschreibt"
Ich gehe davon aus dass das Teil aus China diesen Spezifikationen eben nicht entspricht, da es Berichte in anderen Foren gibt die eine Lebensdauer von gerade mal 10000km beschreiben. Es geht ja gar nicht um die optisch gewiss hübschen Kontakte mit Goldauflage, sondern um die Eigenschaften der Platine auf der Rückseite.
Was ich noch gar nicht erwähnt hatte: der besagte Bosch Dienst schließt den "Umtausch" von elektronischen Komponenten pauschal aus. Ich würde aber einschätzen dass Peter mit einer nachdrücklich formulierten Forderung trotzdem erfolgreich sein wird, auch wenn die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts schon abgelaufen ist.
Peter: ich kann Dir die Mail von Bosch Classic gerne als PN schicken, kann ja sein dass Du die als Beweismittel bzw. den Verfasser als Zeugen brauchst.
Viele Grüße
Matthias