23.10.2005, 16:30
Zitat:Originally posted by Skorpi@5 May 2005, 16:35:59[/b] nein, falsch! Ich weiß es definitiv
Zitat:[b]Das ist nicht ganz richtig!
Entweder das Original (also den Fzg- Schein) oder eine beglaubigte Kopie ![]()
Skorpi :blues:

eine kopie reicht nicht aus. egal ob beglaubigt oder nicht. es ist IMMER das original mitzuführen. ansonsten kann es passieren, dass man ein verwarnungsgeld zahlen muss.