Bagatellschaden abrechnen
#3
Wenn die Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnet und NICHT nach Rechnung, werden die anfallenden MwSt nicht ausbezahlt, da du diese ja auch nicht zahlst.
Ansonsten bist du nicht verpflichtet den Schaden zu beheben und kannst das Geld der Versicherung so einstreichen.

LG
Alltag:
VW Golf 2 GTI 1.8 (PF)

Sommer:
VW Golf 1 Pirelli GTI 1.8 (DX)
Vespa VBB 150 und PX 200

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Bagatellschaden abrechnen - von Ollfried - 02.05.2006, 13:01
RE: Bagatellschaden abrechnen - von Peter - 02.05.2006, 15:31
RE: Bagatellschaden abrechnen - von Skorpi - 02.05.2006, 18:28
RE: Bagatellschaden abrechnen - von Schraubär - 02.05.2006, 20:52
RE: Bagatellschaden abrechnen - von Ollfried - 02.05.2006, 21:04



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