TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem.
#5
die Stilllegungsfristen sind ab 1.1.2007 hinfällig. Dann gilt nach EG Recht ein Zeitraum von 7 Jahren.
Gruss Rainer

**Marx ist tot, Einstein ist tot und mir ist auch schon ganz schlecht**

[Bild: AudiCabrio_1_1.jpg]

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RE: TÜV oder Vollabnahme nach 1. Jahr abgem. - von rabu - 06.08.2006, 13:47



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