15.12.2006, 08:36
Moin Holli!
Stimmt fast...aber gut argumentiert...ein Verfahren wegen Amtsanmaßung wäre nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlicher Natur, da hier zwischen Kläger und Beklagtem ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht...das Privatrecht (insbes. BGB) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern.
Allerdings sollte man in Betracht ziehen, dass bei entsprechend hoher Geschwindigkeit in Verbindung mit der unrechtmäßigen Nutzung des Blaulichts auch wieder ein Nötigungstatbestand vorliegen könnte...in einem etwas anders gearteten Fall sind da schon Geldbußen um 500,- bei rumgekommen.
Also...ich würd' da dann doch lieber rumfluchen...
...!
Schönen Gruß aus Hang Over!
D
n Krypt
n
P.S.: Wir bewegen uns in diesem Thread übrigens juristisch auf ganz dünnem Eis...also betrachten wir die Diskussion besser als Realsatire oder Rechtskritik.
Stimmt fast...aber gut argumentiert...ein Verfahren wegen Amtsanmaßung wäre nicht privatrechtlich, sondern öffentlich-rechtlicher Natur, da hier zwischen Kläger und Beklagtem ein Über-/Unterordnungsverhältnis besteht...das Privatrecht (insbes. BGB) regelt die Rechtsverhältnisse zwischen Bürgern.
Allerdings sollte man in Betracht ziehen, dass bei entsprechend hoher Geschwindigkeit in Verbindung mit der unrechtmäßigen Nutzung des Blaulichts auch wieder ein Nötigungstatbestand vorliegen könnte...in einem etwas anders gearteten Fall sind da schon Geldbußen um 500,- bei rumgekommen.
Also...ich würd' da dann doch lieber rumfluchen...
...!Schönen Gruß aus Hang Over!
D
n Krypt
nP.S.: Wir bewegen uns in diesem Thread übrigens juristisch auf ganz dünnem Eis...also betrachten wir die Diskussion besser als Realsatire oder Rechtskritik.
Audi 300, Bj. 1965, 15'' Stahlfelgen, sonst alles original, hier mit Hardtop...pssst, vielleicht merkt's ja keiner!

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