31.01.2007, 18:55
Hallo Jungs und Danke für die schnellen Antworten!
Yepp, den Sicherheitsaspekt bei Veränderung der Lichtanlage kann ich nachvollziehen...
, warum allerdings eine "Rollostange" oder anders geartete Lichtleiste, die nicht einmal in den Scheinwerferbereich hineinragt, gefährlich für den Strassenverkehr sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.
Ähnliche Wirkung, von der Lichtleistung her, haben doch auch die Audi A6 "Tagfahrlicht" Anlagen, die jemand aus unserem Forum sogar im Cab einbauen wollte...ist der eizige Unterschied das nichtvorhandensein einer EC Prüfnummer in einem Eigenbaulicht?
Ist ja nicht so, dass ich mit einer 150 Watt LED so einen Corona-Ring ausleuchten würde...
Es werden immerhin für viele Farzeuge Nachrüstscheinwerfer angeboten (ich erinnere mich da ganz dunkel an Golf -3, -4, BMW E36, etc...), die einen Standlichtring haben...haben die Hersteller demnach einen immensen finanziellen Aufwand getrieben, die Lichtanlagen dem Tüv oder sonst wem vorgeführt und somit die Betriebserlaubnis erlangt, oder sehe ich´s falsch? Heisst es im Umkehrschluss, wenn ich mit einem umgebauten Scheinwerfer beim Tüv oder Dekra vorbeikomme und die Lichtanlage prüfen lasse, bekomme ich ebenfalls die Betriebserlaubnis, oder werden mir die netten Prüfer eine so hohe Rechnung ausstellen, dass sich der Aufwand nicht lohnen würde???
Fragen über Fragen....
Greetings
Gregor
Yepp, den Sicherheitsaspekt bei Veränderung der Lichtanlage kann ich nachvollziehen...
, warum allerdings eine "Rollostange" oder anders geartete Lichtleiste, die nicht einmal in den Scheinwerferbereich hineinragt, gefährlich für den Strassenverkehr sein soll, entzieht sich meinem Verständnis.
Ähnliche Wirkung, von der Lichtleistung her, haben doch auch die Audi A6 "Tagfahrlicht" Anlagen, die jemand aus unserem Forum sogar im Cab einbauen wollte...ist der eizige Unterschied das nichtvorhandensein einer EC Prüfnummer in einem Eigenbaulicht?
Ist ja nicht so, dass ich mit einer 150 Watt LED so einen Corona-Ring ausleuchten würde...
Es werden immerhin für viele Farzeuge Nachrüstscheinwerfer angeboten (ich erinnere mich da ganz dunkel an Golf -3, -4, BMW E36, etc...), die einen Standlichtring haben...haben die Hersteller demnach einen immensen finanziellen Aufwand getrieben, die Lichtanlagen dem Tüv oder sonst wem vorgeführt und somit die Betriebserlaubnis erlangt, oder sehe ich´s falsch? Heisst es im Umkehrschluss, wenn ich mit einem umgebauten Scheinwerfer beim Tüv oder Dekra vorbeikomme und die Lichtanlage prüfen lasse, bekomme ich ebenfalls die Betriebserlaubnis, oder werden mir die netten Prüfer eine so hohe Rechnung ausstellen, dass sich der Aufwand nicht lohnen würde???
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Greetings
Gregor
2,6 Bj.94, Schalter,DE, KER-Anlage, Golf-IV MAL, 17 Zoll Ronal R39, Analoge Musik raus - Digitale rein, auf Zustanderhaltung getrimmt

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