31.01.2007, 19:14
@ audi80cabrio2,3:
Nach meinem Kenntnisstand darfst Du den Hänger durchaus an Dein Cab hängen. Er darf bloß nicht max. belanden werden! Das bedeutet z.B. für die abn. Westfalia AHK:
Anhänger Leergewicht (steht in der Zulassung) + Beladung = max. 1000kg bei gebremsten und 600kg bei ungebremsten Anhänger.
EDIT: Ich hab´ mal nachgeschlagen.
[img][/img]
Quelle: Lehrbuch "Fahren lernen" Klasse B, Auflage 4/2004
Nach meinem Kenntnisstand darfst Du den Hänger durchaus an Dein Cab hängen. Er darf bloß nicht max. belanden werden! Das bedeutet z.B. für die abn. Westfalia AHK:
Anhänger Leergewicht (steht in der Zulassung) + Beladung = max. 1000kg bei gebremsten und 600kg bei ungebremsten Anhänger.
EDIT: Ich hab´ mal nachgeschlagen.
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Quelle: Lehrbuch "Fahren lernen" Klasse B, Auflage 4/2004
Gruß aus Berlin, Marcus