07.02.2007, 15:08
Hey Ralph
,
ich sehe es doch schon als völlig legitim an, euch darauf hinzuweisen, denn eine Einstiegsbeleuchtung ist nur erlaubt und eintragbar, wenn die Leuchte weiss ist und eine E-Zulassung der Leuchte als Einstiegsbeleuchtung vorliegt.
Alles andere ist in Deutschland verboten.
Und ohne Eintragung.... siehe oben.......
Ihr müsst es ja selbst wissen, was ihr macht, mir ist das wurscht.
Es sollten jedoch jedem hier Mitlesendem (also nicht nur euch) die Konsequenzen klar sein.
Nichts weiter will ich damit erreichen.
Gruss + viel Spass, H
lli
P.S.: Mein Tip bleibt also bestehen: TÜVer am besten vorher fragen.
,ich sehe es doch schon als völlig legitim an, euch darauf hinzuweisen, denn eine Einstiegsbeleuchtung ist nur erlaubt und eintragbar, wenn die Leuchte weiss ist und eine E-Zulassung der Leuchte als Einstiegsbeleuchtung vorliegt.
Alles andere ist in Deutschland verboten.
Und ohne Eintragung.... siehe oben.......

Ihr müsst es ja selbst wissen, was ihr macht, mir ist das wurscht.
Es sollten jedoch jedem hier Mitlesendem (also nicht nur euch) die Konsequenzen klar sein.
Nichts weiter will ich damit erreichen.
Gruss + viel Spass, H
lliP.S.: Mein Tip bleibt also bestehen: TÜVer am besten vorher fragen.

FAQ

![[Bild: 118275_5.png]](https://images.spritmonitor.de/118275_5.png)