30.03.2007, 17:21
Ob Dir der TÜV weiterhilft? Ist nicht die Kontrolle der Elektronik (ABS, Airbags, etc.) erst seit diesem Jahr ganz neu in der Hauptuntersuchung?
Ich möchte gern mal wissen, auf welcher Grundlage er überhaupt klagen will? "Sachmangelhaftung" ist gemäß Vertrag ausgeschlossen. Bleibt doch nur noch "arglistige Täuschung"?! Und dann müsste Dir der Fehler vorher bekannt gewesen sein...und er müsste dies Dir auch noch beweisen können (halte ich mal für unmöglich).
Ich kann zwar verstehen, dass er sich von Dir betrogen fühlt. Aber fühlen reicht nicht. Schließlich hast Du nichts gewusst, also auch nicht betrogen. Und wenn er klagt, muss er auch beweisen! Wenn er meint, dann wird er diese Erfahrung teuer bezahlen: Die Verfahrenskosten, seinen Anwalt und Deinen Anwalt. Dafür kriegt er locker nen neuen Airbag.
Darüber hinaus ist es fraglich, ob bei einem 14 Jahre alten Auto, dies überhaupt ein Mangel ist oder nur eine nicht untypische Verschleißerscheinung?! Und wenn er für ein Auto 600 Km fährt, wird ihm der günstige Preis bewußt gewesen sein. Wie will er da von einem "A1- top-wie-neu-Gebrauchten" ausgegangen sein
?
Ich halte das alles nur für heiße Luft! Da hat einer nen Griff ins Klo getan und beißt sich gerad selber in den *ups*
. Und jetzt versucht er mit ner großen Welle das wieder auszubügeln. Der sollte lieber froh sein, dass Du den Preis nicht erhöht hast, als er das Cab unbedingt sofort haben wollte. 
Das ist doch ähnlich, wie mit dem BMW und den 280 TKm anstatt 140 TKm. Wenn es der Vorbesitzer nicht wusste und nicht hätte erkennen müssen, hat er auch nicht betrogen. Auch wenn´s ärgerlich ist, aber es wiederspricht dann auch der Gerechtigkeit, wenn dieser für den Vorvorbesitzer bluten soll, oder?
Wobei ich mich hier frage, warum denn nicht gegen den Vorvorbesitzer Strafanzeige wegen Betrugs gestellt wurde und anschließend dieser wegen dem wirtschaftlichen Schaden, der die Ursache in seinem Betrug hat, auf Schadensersatz verklagt wurde?
Na, Dein Anwalt wird das schon machen. Ich würde mir da keine Sorgen machen (auch wenn bei Gericht Recht gesprochen wird, was meist nicht undedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist
)
Ich möchte gern mal wissen, auf welcher Grundlage er überhaupt klagen will? "Sachmangelhaftung" ist gemäß Vertrag ausgeschlossen. Bleibt doch nur noch "arglistige Täuschung"?! Und dann müsste Dir der Fehler vorher bekannt gewesen sein...und er müsste dies Dir auch noch beweisen können (halte ich mal für unmöglich).
Ich kann zwar verstehen, dass er sich von Dir betrogen fühlt. Aber fühlen reicht nicht. Schließlich hast Du nichts gewusst, also auch nicht betrogen. Und wenn er klagt, muss er auch beweisen! Wenn er meint, dann wird er diese Erfahrung teuer bezahlen: Die Verfahrenskosten, seinen Anwalt und Deinen Anwalt. Dafür kriegt er locker nen neuen Airbag.
Darüber hinaus ist es fraglich, ob bei einem 14 Jahre alten Auto, dies überhaupt ein Mangel ist oder nur eine nicht untypische Verschleißerscheinung?! Und wenn er für ein Auto 600 Km fährt, wird ihm der günstige Preis bewußt gewesen sein. Wie will er da von einem "A1- top-wie-neu-Gebrauchten" ausgegangen sein

Ich halte das alles nur für heiße Luft! Da hat einer nen Griff ins Klo getan und beißt sich gerad selber in den *ups*


Das ist doch ähnlich, wie mit dem BMW und den 280 TKm anstatt 140 TKm. Wenn es der Vorbesitzer nicht wusste und nicht hätte erkennen müssen, hat er auch nicht betrogen. Auch wenn´s ärgerlich ist, aber es wiederspricht dann auch der Gerechtigkeit, wenn dieser für den Vorvorbesitzer bluten soll, oder?
Wobei ich mich hier frage, warum denn nicht gegen den Vorvorbesitzer Strafanzeige wegen Betrugs gestellt wurde und anschließend dieser wegen dem wirtschaftlichen Schaden, der die Ursache in seinem Betrug hat, auf Schadensersatz verklagt wurde?
Na, Dein Anwalt wird das schon machen. Ich würde mir da keine Sorgen machen (auch wenn bei Gericht Recht gesprochen wird, was meist nicht undedingt mit Gerechtigkeit gleichzusetzen ist
