2 Wochen nach Fz.-Kauf ist das Windschott kaputt
#4
Garantie und gesetzliche Gewährleistung sind nicht das gleiche. Garantie ist eine freiwillige zusätzliche Leistung, die dann aber aus dem Garantie-Vertrag verpflichtet.

Der Händler muss nur dann dafür gerade stehen, wenn der Mangel bereits vor dem Kauf bestanden hat (also wenn er Dir, dem Käufer, beim Kauf noch nicht bekannt war). Allerding muss der VERKÄUFER innerhalb der ersten 6 Monate beweisen, dass der Mangel beim Verkauf noch nicht bestand (Beweistlastumkehr) und das kann er meist nicht. Also gute Chancen... Nachzulesen im BGB.

Wenn der Händler auf Stur schaltet, dann im Zweifel mal Anwalt fragen (fraglich, ob es sich bei € 150,- lohnt). Wir können und dürfen ja keine konkrete Rechtsberatung machen...

Kannst aber Dich sonst auch mal an die Schiedsstelle des KFZ-Gewerbes (über Handwerkskammer/Handelskammer) wenden, ist erstmal kostenlos und das Ergebnis nur für den Händler bindend. Klagen kannst immer noch. Denke aber, dass es der Händler einfach mal versucht und wenn Du nicht locker läßt, mit etwas generve einknicken wird. Der hat halt auch keinen Bock, für die Mängel vom Werk selber zahlen zu dürfen...
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RE: 2 Wochen nach Fz.-Kauf ist das Windschott kaputt - von Endkunde - 30.05.2007, 10:14

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